aus.
Das rechtliche Interesse kann z. B. durch folgende Nachweise glaubhaft gemacht werden:
Für Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburtenbuch wird zusätzlich das Geburtsdatum, der Geburtsort und, falls bekannt, die Registernummer benötigt.
Für Eheurkunden werden zusätzliche Angaben zum Ehemann, zur Ehefrau, Eheschließungsdatum, -ort und, falls bekannt, die Registernummer benötigt.
Für Sterbeurkunden teilen Sie uns bitte mit, wann und wo die Person verstorben ist und, falls bekannt, die Registernummer.
Für weitere Fragen wenden sie sich an das Standesamt der Stadt Püttlingen, Telefonnummer: 06898/691 135-137, 139.
In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig.
Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Püttlingen unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.