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Das Standesamt stellt Urkunden

  • aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
  • aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre,
  • und aus dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre

aus. 

Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur für den folgenden Personenkreis angefordert werden:

  • Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen,
  • andere Personen, Behörden, Firmen und Institutionen, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können. 

Das rechtliche Interesse kann z. B. durch folgende Nachweise glaubhaft gemacht werden:

  • eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
  • Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide,
  • Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat,
  • sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.

Gebühren:

  • Die Urkunden werden Ihnen per Gebührenbescheid übersandt.
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (auch internationale):
    je Urkunde 11 €, jede weitere Urkunde 5,50 €.
  • Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind kostenfrei. 

Folgende Möglichkeiten der Urkundenanforderung bestehen:

  • Persönliche Vorsprache beim Standesamt der Stadt Püttlingen.
  • Per E-Mail, Fax oder Post:
    Schicken Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Angabe der benötigten Personenstandsurkunde und den Verwendungszweck an
    standesamt(at)puettlingen.de, Fax: 06898/691-175 oder
    Post an: Standesamt der Stadt Püttlingen, Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen.
  • Online-Beantragung über unser Urkundenportal (Zahlung über Giropay bzw. Kreditkarte)

Für Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburtenbuch wird zusätzlich das Geburtsdatum, der Geburtsort und, falls bekannt, die Registernummer benötigt.

Für Eheurkunden werden zusätzliche Angaben zum Ehemann, zur Ehefrau, Eheschließungsdatum, -ort und, falls bekannt, die Registernummer benötigt. 

Für Sterbeurkunden teilen Sie uns bitte mit, wann und wo die Person verstorben ist und, falls bekannt, die Registernummer. 

Für weitere Fragen wenden sie sich an das Standesamt der Stadt Püttlingen, Telefonnummer: 06898/691 135-137, 139.

Wichtiger Hinweis in eigener Sache: 

In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen problemlos und schnell für die Besteller abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail wird jeweils ein zusätzliches Entgelt fällig. 

Wir weisen an dieser Stelle explizit darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Püttlingen unterstützt werden, noch mit diesem assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden sind. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung standesamtlicher Urkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.