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Die Stadt Püttlingen bemüht sich, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.puettlingen.de und ihre Unterkapitel.

Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 09.09.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Rahmen der technischen Umsetzung durch die one4vision GmbH durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht nur teilweise erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Barriere: Audiodateien ohne Alternativen
    Beschreibung: Alternativen für Audiodateien und stumme Videos sind wenig bis gar nicht gegeben.
     
  2. Barriere: Videos ohne Untertitel
    Beschreibung: Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel.
     
  3. Barriere: Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative
    Beschreibung: Videos in denen bildlastige Passagen vorkommen benötigen eine Alternative zum Bild, da der Ton zum vollen Verständnis nicht ausreicht.

    Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
     
  4. Barriere: nicht alle Dokumente sind barrierefrei
    Beschreibung/Maßnahme: Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
     
  5. Barriere: Leichte Sprache
    Beschreibung: Informationen stehen nicht in leichter Sprache zur Verfügung
    Maßnahmen:  Die Erstellung der Informationen in leichter Sprache befindet sich in Arbeit.
    Zeitplan: Umsetzung 2020/21
     
  6. Barriere: Modul „Was erledige ich wo“
    Beschreibung: Das Modul „Was erledige ich wo“ ist nicht barrierefrei.
    Maßnahmen: Eine barrierefreie Umsetzung befindet sich in Arbeit.
    Zeitplan: Umsetzung 2020
    Barrierefreie Alternative: Bis zur Fertigstellung der barrierefreien Umsetzung würden wir Sie bitten, nicht auffindbare Informationen telefonisch anzufragen.
     
  7. Barriere: Modul „Gastgeber“
    Beschreibung: Das Modul „Gastgeber“ ist nicht barrierefrei.
    Maßnahmen: Eine barrierefreie Umsetzung befindet sich in Arbeit.
    Zeitplan: Umsetzung 2020
    Barrierefreie Alternative: Bis zur Fertigstellung der barrierefreien Umsetzung würden wir Sie bitten, nicht auffindbare Informationen telefonisch anzufragen.

Ihr/e Ansprechpartner/In:

Rebecca Polizzi
06898 / 691-149

rebecca.polizzi(at)puettlingen.de

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt zur Stadt aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit.

Insbesondere können Sie uns Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Püttlingen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadtverwaltung Püttlingen
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen
Telefon: (0 68 98) 6 91-0
Telefax: (0 68 98) 6 91-1 74
stadtverwaltung(at)puettlingen.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.