Wir möchten Ihnen helfen. Hier finden Sie viele Informationen zu Anträgen und Angeboten.
Wenn geflüchtete Menschen bereits über private Anbieter (z.B. Verwandte) eine Unterkunft erhalten haben, müssen sie sich bei der Stadt Püttlingen anmelden.
Hier gilt:
Bitte registrieren Sie sich in der Landesaufnahmestelle bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes in Lebach.
Für alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem gültigen Nationalpass ist ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Die Registrierung hilft jedoch, um schneller Hilfen zu bekommen.
Die Registrierung in Lebach ist wichtig; sie ist zum einen Voraussetzung für den Leistungsbezug nach dem AsylbLG, zum anderen aber auch für das weitere aufenthaltsrechtliche Verfahren der Ausländerbehörde.
Anschrift
Zentrale Ausländerbehörde
Schlesierallee 17
66822 Lebach
Telefon: +49 681 5014204
E-Mail: zab(at)lava.saarland.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag, 8 bis 12 Uhr
Hinweis
Das saarländische Innenministerium weist darauf hin, dass sich zunächst nur die Personen direkt in Lebach melden sollen, die
Alle anderen Personen, die in den Kommunen erste Zuflucht (z.B. bei Freundinnen/Freunden und Verwandten) gefunden haben und insoweit schon privat „erstversorgt“ sind, werden gebeten, noch ein paar Tage mit der Vorsprache und Registrierung in Lebach zu warten.
Zudem wäre es wünschenswert, wenn ankommende Flüchtlinge vor der Vorstellung in Lebach ein Corona-Testangebot in den jeweiligen Kommunen in Anspruch nehmen, würden.
Als registrierter Flüchtling haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Auszahlung ist in Saarbrücken das Sozialamt des Regionalverbands zuständig.
Regionalverband Saarbrücken
Sozialamt, Fachdienst Soziales
Europaallee
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 681 506-4905
E-Mail: sozialamt(at)rvsbr.de
Website: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 17.30 Uhr
Bitte anrufen zur Terminabsprache
Wenn Sie bei Ankunft noch nicht über eine Unterkunft verfügen, erklären Sie bei der Registrierung in Lebach, dass Sie eine Unterkunft benötigen. Dann können Sie zunächst in der Landesaufnahmestelle bleiben und werden danach in eine saarländische Kommune zugewiesen.
Sie werden in Lebach über den Ablauf informiert.
Wenn Sie selbst in Püttlingen oder Köllerbach eine Wohnung anmieten wollen, sollten Sie mit dem Sozialamt des Regionalverbands oder mit der Stabsstelle Zuwanderung Kontakt aufnehmen, um die Übernahme der Mietkosten zu klären. Die Höhe der Kostenübernahme orientiert sich an den Sätzen der sogenannten „Kosten der Unterkunft“.
Regionalverband Saarbrücken
Sozialamt, Fachdienst Soziales
Europaallee
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 681 506-4905
E-Mail: sozialamt(at)rvsbr.de
Website: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/soziales/sozialamt/
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 17.30 Uhr
Bitte anrufen zur Terminabsprache
Geflüchtete aus der Ukraine können den Nah- sowie den Fernverkehr kostenlos nutzen. Als Fahrausweis gelten das sogenannte „0-Euro-Ticket“ von der Deutschen Bahn oder ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Dies gilt auch für alle Busse, die Saarbahn und Nahverkehrszüge im Saarländischen Verkehrsverbund (saarVV).
Haltestellen, Abfahr- und Ankunftszeiten finden Sie online im Saarfahrplan.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an eine Hilfsorganisation.
Bereits in der Landesaufnahmestelle registrierte Geflüchtete aus der Ukraine können in einer als Großraumbüro eingerichteten Zelthalle (gegenüber Pommernstraße 1 in Lebach) ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorbesprechen, um ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erhalten.
Die Vorsprache ohne Termin ist täglich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.
Voraussetzung ist, dass bereits eine Registrierung in Lebach vorliegt.
Aktuell können Geflüchtete vorsprechen, die bis zum 31.03.2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind.
Für alle danach eingegangen Registrierungen wird ein neuer Vorsprachetermin fortlaufend bekannt gegeben. (saarland.de)
Mitzubringen sind die Registrierungsbescheinigung sowie alle vorhandenen Identitäts-Nachweise wie Pässe, Identitäts-Karten, Führerschein, sonstige Urkunden. Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn deren vollständige Unterlagen vorgezeigt werden.
Für Flüchtlinge aus der Ukraine, die aktuell Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vom Sozialamt erhalten, wechselt ab 01.06.2022 die Zuständigkeit.
Sie können dann Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beim Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken beantragen.
Voraussetzung dafür sind
und
Zur Abgabe der Unterlagen ist beim Jobcenter telefonisch ein Termin zu vereinbaren: 0681/ 97038 -1234 (Montag – Freitag von 8:00 – 12:00)
Wenn Sie geflüchtete Menschen aus der Ukraine ehrenamtlich unterstützen möchten, können Sie sich gerne an uns wenden. Gesucht werden z.B. Personen, die bei der Schulanmeldung unterstützen können oder helfen können, ein Konto zu eröffnen. Auch weitere Hilfe ist gerne willkommen. Bitte nennen Sie uns die Zeiten bzw. Wochentage, an denen Sie sich ehrenamtlich hierfür engagieren möchten. Schreiben Sie uns die Info an ukraine(at)puettlingen.de.
Sie möchten Wohnraum zur Verfügung stellen? Füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus, wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen!
Hinweis: Mit * gekennzeichnete Flächen sind Pflichtfelder!
Wer Wohnungsangebote und/oder ehrenamtliche Hilfe leisten will oder weitere Beratung benötigt, kann sich an die
Stabsstelle Zuwanderung
Integrationsbüro
Tel.: 06898/691-203
E-Mail: ukraine(at)puettlingen.de
wenden.
Sollten Sie eine Wohnung anbieten wollen, können Sie hierzu gerne das nebenstehende Formular nutzen.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger geschaltet. Die Hotline ist in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr auch mit ukrainisch-sprachigen Mitarbeiter*innen besetzt und unter 0681/501-4204 oder per E-Mail erreichbar unter ukrainefluechtlinge(at)innen.saarland.de