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Die Stadthalle Püttlingen, im Zuge der Realisierung des "Burgplatzprojektes Püttlingen" errichtet, wurde im Mai 1999 eingeweiht und ihrer Bestimmung übergeben.

Die Stadthalle ist für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, von Tagungen und Seminaren sowie Vereinsfeiern und pirvaten Festen konzipiert und ausgestattet. Der Saal mit Bühne, Empore und Foyer bietet Veranstaltungen unterschiedlicher Größenordnungen durch modulare Raumgestaltung beste Voraussetzungen.

Insgesamt stehen für Veranstaltungen mit Konzertbestuhlung inklusive der Empore rund 500 Plätze in der Halle zur Verfügung. Parkplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Ein bauliches Ensemble bildet die Stadthalle mit der angegliederten Gastronomie "Brauhaus Püttlingen" und dem "Hotel Stadt Püttlingen". Eigentümerin der Stadthalle ist die Stadt Püttlingen. Die Halle ist jedoch zu Bewirtschaftung an den Eigentümer des Brauhauses und des Hotels verpachtet.

Anmietung der Halle durch ortsansässige Vereine und Verbände für Kulturveranstaltungen mit Konzertbestuhlung:
Tel.: 06898 / 691-243
Email: stadtverwaltung(at)puettlingen.de

Für alle übrigen Veranstaltungen:
Tel.: 06898 / 69 06 00


Benutzungsordnung der Stadt Püttlingen für die Kontingentveranstaltungen in der Stadthalle Püttlingen
vom 12.05.1999 geändert am 04.04.2001
2. Änderung am 28. November 2001

I. Allgemeines

  1. Die Benutzungsordnung bezieht sich auf die Regelungen im Pachtvertrag zwischen der Stadt Püttlingen und der Pächterin des städtischen Saales mit Nebenräumen im Bauprojekt "Hangbebauung Burgplatz".

  2. Geregelt wird die Nutzung der Stadthalle bei Kontingentveranstaltungen im Sinne des jeweiligen Pachtvertrages.

  3. Die Bereitstellung von Veranstaltungsterminen für ortsansässige Vereine und Verbände innerhalb des Kontingentes erfolgt in der Regel für Kulturveranstaltungen mit Konzertbestuhlung. Die übrigen Veranstaltungen sind mit dem zuständigen Restaurant-/Hotelbetrieb zu vereinbaren.

  4. Einzelheiten für Nutzung bei Kontingentveranstaltungen werden zwischen dem Nutzer und der Stadt Püttlingen in einem Auftragsschein gesondert vereinbart.

II. Benutzungsentgelte

  1. Für die Nutzung der Stadthalle innerhalb des Veranstaltungskontingentes sind von ortsansässigen Vereinen und Verbänden folgende Benutzungsentgelte zu entrichten:

    Raum oder Einrichtungsgegenstand GrößeSatz
    Saal mit Bühne, Empore und Foyer629 m²63,50 EUR
    Nutzung des Flügels25,50 EUR
    Nutzung der Bühnen(zusatz) scheinwerfer10,00 EUR
  2. Benutzungsentgelte beziehen sich auf den festgelegten Veranstaltungstag.

  3. Die Garderobe wird für eine Veranstaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollten für die Bewirtschaftung einer Garderobe Kosten anfallen, so gehen diese zu Lasten des Veranstalters.

  4. Mit den Benutzungsentgelten nach Absatz 1 sind die anfallenden Kosten, wie Heizkosten, Stromkosten, laufende Normalreinigung, Personalkosten und Nutzung der sonstigen Inventargegenstände abgegolten. Nicht enthalten sind die Kosten für die Bedienung der eingebauten Lautsprecher-Anlage sowie die eventuell anfallenden Kosten für die Stimmung des Flügels.

  5. Die Benutzungsentgelte nach Absatz 1 beinhalten nur die Aufwendungen für die Überlassung der Räume und Einrichtungsgegenstände. Auf- und Abbau sind durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen durchzuführen.

  6. Sofern auf Wunsch des Veranstalters Proben außerhalb des Veranstaltungstages durchgeführt werden müssen, ist ein zusätzliches Benutzungsentgelt zu zahlen. Höhe und Zahlungsempfänger sind im Anhang an diese Benutzungsordnung nachrichtlich geregelt.

III. Beginn und Ende der Veranstaltung

  1. Die Veranstaltung beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Aufbau begonnen wird.

  2. Die Veranstaltung endet mit dem Zeitpunkt, ab dem die Halle besenrein übergeben wird und für eine andere Veranstaltung bereit steht.

IV. Benutzungszeiten

  1. Die Benutzungszeiten umfassen den jeweiligen Veranstaltungstag.

  2. Darüber hinaus gehende Nutzungen (früherer Aufbau, späterer Abbau, etc.) sind mit der Geschäftsführung der Pächterin gesondert zu vereinbaren. Für Einrichtungsgegenstände werden hiervon abweichend die Benutzungsentgelte je Veranstaltung nur einmal in Rechnung gestellt. Die Stadt Püttlingen behält sich vor, auch eine geringere Stundenzahl für eine Veranstaltung festzulegen.

V. Verantwortliche Personen, Begehung, Haftung

  1. Von jedem Nutzer sind im Auftragsschein zwei verantwortliche Personen mit Namen, Anschrift und Tel.-Nr. zu benennen.

  2. Vor und nach der jeweiligen Veranstaltung haben diese zusammen mit einer von der Pächterin zu benennenden Person eine Hallenbegehung durchzuführen.

  3. Sofern sich Beanstandungen ergeben, sind diese schriftlich festzuhalten bzw. eine Mängelliste zu erstellen.

  4. Für die bei der abschließenden Begehung festgestellten Schäden haftet der Veranstalter.

VI. Nutzung von Einrichtungsgegenständen

  1. Die Nutzung der eingebauten Lautsprecheranlage ist im Nutzungsentgelt nach Nr. II Absatz 1 enthalten. Die Bedienung der Anlage kann nur durch eine von der Stadt Püttlingen zu bestimmende Person erfolgen. Ein hierfür anfallendes Honorar wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

  2. Sofern lediglich das Rednerpult benötigt wird, kann eine Beschallung auch hierüber erfolgen. Das Ein- und Ausschalten kann vom Veranstalter selbst oder einer verantwortlichen Person der Pächterin erfolgen.

  3. Für die Schaltung des Lichtes ist die Pächterin zuständig.

  4. Eine von Seiten des Nutzers notwendige Stimmung des Konzertflügels ist mindestens 8 Tage vor der Veranstaltung über das Schul- und Kulturamt der Stadt Püttlingen zu vereinbaren.

  5. Für den Bühnenbereich (Orchesterbestuhlung) dürfen nur die bereit stehenden Holzstühle verwendet werden.

  6.  Die Bühne umfasst einschließlich der für die Stadthalle angeschafften Bühnenelemente eine Größe von 56 m2. Diese Größe ist als Standardmaß festgesetzt. Eine weitere Bühnenvergrößerung bedarf der Genehmigung des Schul- und Kulturamtes der Stadt Püttlingen.

  7. Die Einnahme von Speisen und Getränken in der Halle ist bei reiner Konzertbestuhlung untersagt. In den Bereich der Empore dürfen ausnahmslos keine Speisen und Getränke mitgenommen werden.

  8. Eine Zweckentfremdung von Inventargegenständen (z.B. Tische als Chorpodeste) ist ausdrücklich untersagt.

VII. Zusatzreinigungen

  1. Soweit nach einer Veranstaltung eine über die Normalreinigung hinaus besondere Reinigung (Zusatzreinigung) notwendig ist, werden diese Kosten dem Veranstalter gesondert in Rechnung gestellt.

  2. Ob eine Zusatzreinigung erforderlich ist, wird bei der Begehung nach Nr. V Absatz 2 zwischen den dort genannten Beteiligten festgelegt.

  3.  Die Kosten für die Zusatzreinigung richten sich nach den Gebührensätzen des zuständigen Reinigungsunternehmens und sind direkt an die Pächterin zu überweisen.

VIII. Zahlungsbedingungen

Die Summe der Benutzungsentgelte ist sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind zu Gunsten der Stadt Püttlingen zu leisten.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Beschwerden über die Stadthalle und deren Einrichtungen sind der Stadt Püttlingen schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Stadthalle und alle Einrichtungsgegenstände sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Die Beseitigung von Beschädigungen, die durch den/die Nutzer verursacht worden sind, werden diesem in Rechnung gestellt.
  3. Bei Nichtbeachtung vorstehender Bestimmungen kann der Verein oder Verband auf Zeit, in besonderen Fällen dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden.
  4. Mit der Inanspruchnahme der Stadthalle und der Unterzeichnung des entsprechenden Auftrages zur Nutzung erkennen der/die Nutzer diese Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.
  5. Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Püttlingen, den 28.11.2001

Der Bürgermeister

Müller