Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?
Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.
Unter dem hier aufgeführten LInk finden Sie Informationen zum gesetzlichen Anwendungsbereich, den möglichen Meldekanälen, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz von hinweisgebenden Personen.
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf der Internetseite des Bundes.
Die Seite bietet Ihnen vor Abgabe einer Meldung Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien an.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.