Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Püttlingen hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 über die Gültigkeit und Zulassung der für die Stadtratswahl am 09. 06.2024 eingereichten Wahlvorschläge der politischen Parteien und Wählergruppen entschieden.
Gemäß § 30 Abs. 1 und 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. 2019 S. 127) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. 2019 S. 171) mache ich hiermit die vom Gemeindewahlausschuss für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Püttlingen am 09.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Die Kandidatinnen/Kandidaten der einzelnen Wahlvorschläge werden gemäß § 24 Abs. 1 und 5 KWG nachfolgend mit ihren persönlichen Daten in der Reihenfolge: Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Wohnort aufgeführt.
Die Nummerierung der Wahlvorschläge ist gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 51, 58 und 67 KWG durch die Landeswahlleiterin mit Schreiben vom 21.03.2024 für die Parteien und Wählergruppen, die an der letzten Landtagswahl teilgenommen und Sitze errungen haben, landeseinheitlich verbindlich vorgegeben. Die Nummerierung der übrigen Wahlvorschläge wird nach alphabetischer Reihenfolge vorgenommen.