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Die Führerscheine, egal ob Papier- oder Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben kein Ablaufdatum. Aufgrund rechtlicher Vorgaben der Europäischen Union verlieren die Führerscheine ohne Ablaufdatum  jedoch ihre Gültigkeit. Zukünftig wird Ihr neuer EU-Führerschein daher auf 15 Jahre befristet ausgestellt – Ihre Fahrerlaubnis bleibt natürlich weiterhin unbefristet.

Sie haben einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein?

Dann aufgepasst: Die Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis 19. Januar 2022 ihren Führerschein umtauschen.

 

Alle anderen Jahrgänge können sich daher noch etwas Zeit lassen, denn ihre Fristen folgen später (siehe nebenstehende Info).

Wenn ein grauer oder rosafarbener (Papier-) Führerschein vorliegt und dieser bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde:
Geburtsjahr des/der Fahrerlaubnisinhabers/ inhaberin:Frist, bis zu der der Führerschein umgetauscht sein muss:
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

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Sie haben schon einen Kartenführerschein?

Wer den Jahrgängen 1953-1958 angehört, mittlerweile jedoch einen Kartenführerschein besitzt, rückt mit seiner Umtauschfrist ebenfalls weiter nach hinten (siehe nebenstehende Info). 

 

Für die Inhaber*innen von Kartenführerscheinen gelten keine Geburtsjahrgänge, sondern der Zeitraum der Ausstellung.                                                                                                  

(Karten-)Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:*
AusstellungsjahrFrist, bis zu der der Führerschein umgetauscht sein muss:
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028 
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18.01.201319. Januar 2033
* Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Übrigens:

Prinzipiell kann jeder zu jederzeit seinen Führerschein umtauschen. Aufgrund der Pandemielage werden jedoch vorrangig die Gruppe mit Frist zum 19. Januar 2022 gebeten, einen Umtausch im Laufe des Jahres 2021 zu vollziehen.  Aktuell muss hierfür bei der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Püttlingen ein Termin vereinbart werden. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06898/691-102

Was wird beim Umtausch benötigt?
Zum Umtausch-Termin bringen Sie bitte Ihren alten Führerschein, einen gültigen Personalausweis sowie ein biometrisches Passbild mit. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro.

Ein rosafarbener Papierführerschein

Der pinke Lappen hat ausgedient: Besitzer eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins müssen ihren Führerschein abhängig von ihrem Geburtsjahrgang in den nächsten Jahren umtauschen. Foto: Pixabay.