Logo Stadt PüttlingenDie Köllertalstadt

Stadtrat teilt Wahlgebiet in Wahlbereiche ein

Der Stadtrat Püttlingen hat in seiner Sitzung am 04. Oktober 2023 beschlossen, für die bevorstehende Kommunalwahl am 09. Juni 2024 das Gebiet der Stadt Püttlingen (Wahlgebiet) gemäß § 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung zum Zwecke der Aufstellung von Bereichslisten in folgende Wahlbereiche einzuteilen:

Wahlbereich I: ehemaliges Gebiet der Stadt Püttlingen vor 1974 (heute Stadtteil Püttlingen)

Wahlbereich II: ehemaliges Gebiet der früheren Gemeinde Köllerbach (heute Stadtteil Köllerbach)

Die zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigten Parteien und Wählergruppen haben somit die Möglichkeit, in ihrem Wahlvorschlag für die Kommunalwahl neben der Gebietsliste für die Gesamtstadt auch Bereichslisten für die einzelnen Wahlbereiche aufzunehmen.

Püttlingen, den 25.10.2023

Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin

Denise Klein