Logo Stadt PüttlingenDie Köllertalstadt

  • Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

  • Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB  

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Etzenhofen – Ehemaliges SKF-Gelände / Altwerk“, 1. Änderung gemäß § 13a BauGB beschlossen. Im beschleunigten Verfahren soll der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Des Weiteren kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Etzenhofen – Ehemaliges SKF-Gelände / Altwerk“ aus dem Jahr 2012 wurde nicht vollständig in der festgesetzten Form umgesetzt, Planstraße A wurde nicht realisiert. Um eine bessere bauliche Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplans in einem Teilbereich erforderlich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.

Auslegung der Planungsabsichten

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Etzenhofen – Ehemaliges SKF-Gelände / Altwerk“, 1. Änderung einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung in der Zeit von Freitag 09.01.2026 bis einschließlich Montag 09.02.2026 auf der Homepage der Stadt Püttlingen unter www.puettlingen.de/rathaus-service/aktuell/bebauungsplanverfahren sowie unter www.argusconcept.planungsbeteiligung.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auf der städtischen Homepage ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen liegen im angegebenen Zeitraum während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung zusätzlich im Rathaus Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, 66346 Püttlingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898 / 691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt@puettlingen.de). Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an planenundumwelt(at)puettlingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Püttlingen, den 05.01.2026

Die Bürgermeisterin
Denise Klein

Alle Infos stehen hier für Sie zum Download bereit: