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Anmeldung bei der Landesaufnahmestelle

Bitte registrieren Sie sich in der Landesaufnahmestelle bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes in Lebach. 

Für alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem gültigen Nationalpass ist ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Die Registrierung hilft jedoch, um schneller Hilfen zu bekommen. 

Die Registrierung in Lebach ist wichtig; sie ist zum einen Voraussetzung für den Leistungsbezug nach dem AsylbLG, zum anderen aber auch für das weitere aufenthaltsrechtliche Verfahren der Ausländerbehörde.
 

Anschrift

Zentrale Ausländerbehörde
Schlesierallee 17
66822 Lebach

Telefon: +49 681 5014204
E-Mail: zab(at)lava.saarland.de

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Püttlingen

In unserer Stadt müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Püttlingen, Rathausplatz 1 persönlich anmelden. 

Bringen Sie bitte zu diesem Termin folgende Dokumenten mit:

Lebensunterhalt

Als registrierter Flüchtling haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen.

Regionalverband Saarbrücken
Sozialamt
Europaallee 11
66113 Saarbrücken


Regionalverband Saarbrücken 
Jobcenter Heusweiler
Saarbrücker Str. 28b
66265 Heusweiler 


Informationen zum Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter finden Sie hier.

Einige Tage nach Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie über den Postweg Ihre Steuer-ID Nummer. Diese legen Sie bitte bei der Bank vor, wenn Sie dort ein Konto eröffnen. Für die Kontoeröffnung müssen Sie in Begleitung eines Dolmetschers/ einer Dolmetscherin sein. 
Bis zur Kontoeröffnung erhalten Sie über Ihren Leistungsträger finanzielle Leistungen in Form eines Barchecks.
 

Kontakt bei Fragen

Integrationsbüro der Stadt Püttlingen

Adresse 
In der Schäferei 8
66346 Püttlingen
Telefon: 06898/691-203 und 06898/691-204
E-Mail: integration(at)puettlingen.de

Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin.