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Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der Ehefähigkeit und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten grundsätzlich beide Verlobte vorsprechen.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor der eigentlichen Trauung vorgenommen werden und ist danach sechs Monate gültig.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. 

Natürlich können Sie auch in Püttlingen heiraten, wenn Sie nicht hier wohnen. In diesem Fall müssen Sie die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt:

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:

  • Beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei Geburt im Ausland: (internationale) Geburtsurkunde, ggfs. mit Übersetzung
  • Erweiterte Meldebescheinigung der jeweiligen Meldebehörde (für Püttlinger Einwohner nicht erforderlich)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie schon verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten:

zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk; erhältlich beim Standesamt der Eheschließung
  • ggfs. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners
  • Möglicherweise ist die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles durch das Oberlandesgericht Saarbrücken erforderlich
  • Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft mit Auslösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

zusätzlich:

  • Geburtsurkunde der Kinder 

Diese Unterlagen entsprechen dem Standartfall. Es können aber ggfs. aber auch weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Wenn Sie und/oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

Wegen der Prüfung des ausländischen Rechts, sprechen Sie bitte beim Standesamt vor. Für Sie wird dann eine entsprechende Liste mit den erforderlichen Unterlagen erstellt. 

Fremdsprachige Urkunden oder Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden. 

Beherrscht einer der Partner oder beide die deutsche Sprache nicht ausreichend, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. 

Gebührenauszug aus dem allgemeinen Gebührenverzeichnis Saarland:

Anmeldung der Eheschließung:44,00 €
Anmeldung der Eheschließung:
(Eheschließung vor einem anderen Standesamt)
33,00 €
Anmeldung der Eheschließung, Auslandsbeteiligung:66,00 €
Ausstellung von Urkunden:11,00 €
jede weitere Urkunde:5,50 €
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten:66,00 € - 100,00 €
Benutzungsgebühr Schlösschen: 100,00 €

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Sie erreichen uns telefonisch unter den Nummern 06898/691-135 (-136, -137, -139)