Die kommunale Wärmeplanung ist bundesweit für Gebiete auf Gemeindeebene verpflichtend. Dabei muss die Stadt Püttlingen als Kommune mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 die Planung bis zum 30.06.2028 abschließen. Hintergrund ist u.a. das Ziel einer resilienten, sparsamen und klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045.
Die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches mittlerweile in Landesrecht überführt wurde: Das Gesetz über die Umsetzung der Wärmeplanung im Saarland (WPUG, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28.11.2024) bestimmt die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle.
Der Wärmeplan
Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept, welches die Möglichkeiten und Wege hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen soll. Er fasst die Ergebnisse der Wärmeplanung zusammen.
Die Wärmeplanung dient zusammengefasst dazu, auf lokaler Ebene den Status Quo zu ermitteln, darauf basierend Potenziale zu untersuchen und letztendlich Lösungen Maßnahmen zu entwickeln. Dabei werden auch Gebiete identifiziert, für die ggf. eine netzgebundene Wärmeversorgung möglich sein könnte. Dem gegenüber stehen auf Basis der Analyse definierte Gebiete, die voraussichtlich nur dezentral mit Wärme versorgt werden können.
Insgesamt ist die Wärmeplanung ein komplexer Prozess. Für das Gelingen ist die Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Akteure essenziell. Einbezogen werden beispielsweise Energieversorgungsunternehmen und die Öffentlichkeit.
Der Wärmeplan hat zunächst keine rechtliche Verbindlichkeit und ist als wichtiger erster Schritt auf dem Weg der flächendeckenden Transformation zu verstehen. Die dort aufgeführten Ergebnisse sollen u.a. als Orientierungshilfe und Planungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dienen. Die definierten Maßnahmen und Lösungsansätze sind dabei technologieoffen und nicht verpflichtend.
Im Anschluss an die Ersterstellung werden ggf. weitere Untersuchungen erforderlich, um die im Rahmen der Wärmeplanung aufgezeigten Möglichkeiten auf den Weg in die Umsetzung zu bringen bzw. die Umsetzbarkeit genauer zu prüfen. Zudem wird der Wärmeplan alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die Ersterstellung der Wärmeplanung wird von einem fachkundigen Planungsbüro begleitet. Über den Stand der Planung wird regelmäßig informiert. Weitere Informationen vorab gibt es z.B. hier: FAQ des Wirtschaftsministeriums https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mwide/energie/dld_faq_kwp_buerger.pdf?__blob=publicationFile&v=7
