WISSENSWERTES
Wanderratten stellen für den Menschen ein Gesundheitsrisiko dar. Die Ratte ist Überträger verschiedener Infektionskrankheiten wie z.B. Tuberkulose, Typhus, Salmonellose oder Weilsche Krankheit. Eine Übertragung der Krankheitserreger erfolgt nicht nur durch Rattenbisse, sondern auch durch Kontakt mit Rattenurin oder -kot bzw. durch den Verzehr damit verunreinigter Lebensmittel. Des Weiteren ist die Ratte Überträger von Tierseuchen wie Tollwut, Milzbrand oder MKS.
Nicht zu vernachlässigen sind die Schäden, die durch den Nager verursacht werden: z.B. an Bausubstanz, Einrichtungsgegenständen und Warenbeständen sowie wirtschaftliche Schäden durch Vernichtung von Nahrungs- und Futtermittel durch Fraß oder Verschmutzung.
WER IST FÜR DIE BEKÄMPFUNG ZUSTÄNDIG?
Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümerin, des Grundstückseigentümers. Diese müssen dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden und auch die Kosten eventueller Bekämpfungsmaßnahmen tragen.
Die Stadt Püttlingen ist zuständig für den Rattenbefall in den öffentlichen Kanälen, an öffentlichen Flächen und Gewässern und kann nur hier tätig werden.
SO BEKÄMPFEN SIE RICHTIG
Wurde ein Rattenbefall festgestellt, ist eine Bekämpfung unumgänglich. Am effektivsten ist der Einsatz von sogenannten Giftködern. Beim Wirkstoff handelt es sich in der Regel um Blutgerinnungshemmer. Da diese bei allen Lebewesen wirken, auch bei Haustieren und Menschen, ist es gesetzlich verboten, die Giftköder offen auszulegen. Um einen Kontakt mit Nichtzielorganismen zu verhindern, ist eine Bekämpfung mit diesen Wirkstoffen lediglich in sogenannten Köderboxen erlaubt. Selbstverständlich ist auch der Einsatz von Schlag- oder Lebendfallen geeignet. Sie erhalten Köder und Köderboxen, sowie Fallen aller Art im herkömmlichen Baumarkt. Wir empfehlen die Beauftragung eines Experten, um eine effektive und sichere Bekämpfung zu gewährleisten.
VORBEUGUNG – DAS BESTE MITTEL
Vogelfutter, Speisereste, Müll und ähnliches sind ein willkommenes Nahrungsangebot. Ratten breiten sich immer dort aus, wo ihnen dieses Angebot zur Verfügung steht.
Achtlos weggeworfene Essensreste, verschmutzte Müllcontainerstandorte, überquellende Mülltonnen, Essensreste die in die Toilette oder den Komposter entsorgt werden sind beliebte Nahrungsquellen die zu vermeiden sind. Begünstigt werden die Lebensbedingungen auch durch dicht wachsende Pflanzen, Holzstapel und Lagerflächen für Baumaterialien. Sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.
Helfen Sie mit, die Lebensbedingungen für Ratten so unattraktiv wie möglich zu machen!
HELFEN SIE MIT
- Erfahrungsgemäß ist insbesondere das Füttern der Singvögel mittlerweile eine der Hauptursachen für Rattenbefall, bitte stellen Sie dies zumindest über die Sommermonate unbedingt ein, da sonst eine erfolgreiche Bekämpfung nicht möglich ist
- Abfälle nur in verschlossenen Behältern lagern
- Zwischenlagern von Sperrmüll möglichst vermeiden
- Gelbe Tonne nur mit vollständig entleerten und gereinigten Verpackungen befüllen und die Tonne nur soweit befüllen wie sich der Deckel der Tonne noch vollständig verschließen lässt
- Nur pflanzliche Nahrungsmittelreste in unzubereitetem Zustand kompostieren
- Speisereste NICHT über die Kanalisation, also die Toilette, entsorgen
- Lebens- und Futtermittel in ausreichend verschlossenen Behältern lagern
- Haustiere nur in umschlossenen Räumen füttern, keine Futterstellen im Außenbereich
- Bei der Haltung von Kaninchen, Hühnern u.ä. sorgsam auf saubere Futterstellen achten, die Futtermittel dicht verschlossen im Innenbereich lagern
- Enten, andere Wasservögel und Tauben NICHT füttern
WAS KÖNNEN SIE SONST NOCH TUN?
- Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssysteme
- Ritzen und Löcher in Gebäuden verschließen (Rohrdurchbrüche, Kabelschächte etc.)
- Stillgelegte Leitungsteile, alte Hausanschlüsse o.ä. abdichten
- Vergittern von Lüftungsschächten und Kellerfenstern
- Entrümpeln von Grundstücken
IHRE ANSPRECHPARTNER
ORDNUNGSAMT: bei Rattenbefall im öffentlichen Raum, z.B. auf Spielplatzen, öffentlichen Grünanlagen 06898/691-101
EIGENBETRIEB TECHN. DIENSTE: bei Rattenbefall im Kanalnetz 06898/691-215
Bitte nutzen Sie bei Rattensichtung auch das Meldeformular des Anregungs- und Ereignismanagement (AEM) auf unserer Homepage

