Im Fundbüro der Stadt Püttlingen wurden im Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.12.2025 folgende Gegenstände als gefunden gemeldet und können von den rechtmäßigen Eigentümern im Rathaus der Stadt Püttlingen, Rathausplatz 1, Zimmer 21, abgeholt werden:
EC-Karten, Wanderschuhe, verschiedene Schlüssel und Autoschlüssel, Handy, verschiedene Bekleidung
Macht der Eigentümer sein Eigentumsrecht nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes geltend, erwirbt der Finder das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Verzichtet dieser auf den Eigentumserwerb, geht das Recht auf die Stadt Püttlingen über.
Püttlingen, 12.02.2026
Die Bürgermeisterin
Denise Klein
