Ebenso ist die Nutzzeit landwirtschaftlicher Flächen vom 1. April bis zum 15. Oktober zu beachten. In dieser Zeit dürfen diese Flächen von Mensch und Hund ausschließlich auf den vorhandenen Wegen betreten werden, um Tiere und Natur zu schützen.
Gerade als Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sowie als Tierfreunde werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, Rücksicht auf die Wildtiere zu nehmen und deren Lebensraum zu respektieren. Auch wenn man dem eigenen Hund vertraut, ist es jederzeit möglich, dass dieser seinem Jagdinstinkt folgt oder abseits der Wege durch Wald- und Feldgebiete streift – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für den Tiernachwuchs.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die geltende Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und in Anlagen hingewiesen. Danach ist es ausdrücklich verboten, Hunde auf öffentlichen Straßen und in Anlagen frei umherlaufen zu lassen – auch dann, wenn eine Aufsichtsperson in der Nähe ist. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen noch Tiere gefährdet und keine Sachen beschädigt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Darüber hinaus weist die Stadt darauf hin, dass ab Beginn der Brut- und Setzzeit Rückschnitt- und Rodungsarbeiten an Hecken, Gehölzen und Bäumen nur noch stark eingeschränkt möglich sind. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden daher gebeten, erforderliche Pflege- und Rodungsarbeiten rechtzeitig vor dem 1. März 2026 durchzuführen. Diese Maßnahmen tragen auch dazu bei, Rückzugsräume für Wildschweine in Wohngebieten und am Siedlungsrand zu reduzieren. Entsprechende Arbeiten werden derzeit ebenfalls auf städtischen Flächen vorgenommen, um einen Beitrag dazu zu leisten, die Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere im besiedelten Bereich zu reduzieren und sie schrittweise wieder in ihren natürlichen Lebensraum Wald zurückzudrängen.
