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E-Scooter sind eine praktische und umweltfreundliche Art, durch die Stadt zu fahren. Doch damit sie sicher und fair genutzt werden können, gibt es bestimmte Regeln, die alle Fahrerinnen/Fahrer beachten sollten:

Wer E-Scooter fährt, muss Radwege und Radfahrstreifen nutzen, ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf der Fahrbahn gefahren werden.

Gehwege sind für Fußgänger gedacht. Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen nicht auf Gehwegen bewegt werden. Auch das Befahren einer Fußgängerzone ist nicht erlaubt.

Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen. Zu zweit Fahren ist nicht erlaubt – aus gutem Grund. Das Bremsen, Lenken und Abbiegen wird durch die zweite Person erschwert. Sicheres Fahren ist nicht mehr möglich.

Als Fahrerin/Fahrer eines E-Scooter muss man mindestens 14 Jahre alt sein.

Es gibt keine Helmpflicht. Es wird empfohlen, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen, denn dieser schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Leben retten.

Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,3 Promille liegt schon eine Straftat vor. Auch Drogen beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen.

Weitere Vorgaben für die Elektroroller enthält die Elektrokleinstfahrzeugen-Verordnung (eKFV). Eine Änderung tritt ab 01.04.2026 in Kraft.

E-Scooter sind eine tolle Erfindung, wenn alle Regeln eingehalten und beachtet werden. Dann kann jeder sicher ans Ziel kommen.

 

Die Bürgermeisterin
Denise Klein