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Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgende aufgeführten Steuern und Beiträge

  • Grundsteuer  B
  • Hundesteuer
  • Straßenausbaubeitrag

der 15. April 2026

Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden an diesem Tag mit den fälligen Beträgen belastet. Alle Steuerpflichtigen, dien nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen werden darauf hingewiesen, Ihre Zahlungen termingerecht vorzunehmen. Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin wird für die offenstehenden Beträge das Mahn- und Vollstreckungsverfahren in die Wege geleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens weise ich deshalb nochmals hin. Das Formular hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Püttlingen, es kann per

E-Mail angefordert werden, stadtkasse(at)puettlingen.de oder telefonisch unter06898 691 118.

Püttlingen, den 02.04.2026

Del Fabro

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