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•    Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
•    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

1.    Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf Rottern / Alte Gärtnerei“ beschlossen hat. 
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Das 2,4 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Ritterstraße im Südosten von Püttlingen im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Strauß sowie angrenzender Wiesenflächen. Zur Schaffung von Planungsrecht bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans, der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt. 

2.    Frühzeitige Beteiligung durch Auslegung der Planungsabsichten
Des Weiteren hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.2026 den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. 
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen. 
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan vom 12. Oktober 2026 bis einschließlich 11. November 2026 während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus in Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898 / 691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt@puettlingen.de). 
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist. 
Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:


-    Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
-    Planzeichnung des Bebauungsplans (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
-    Begründung und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung zum Bebauungsplan


In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse www.puettlingen.de/rathaus-service/aktuell/bebauungsplanverfahren kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 11. November 2026 zur Verfügung. Die Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Püttlingen, Fachbereich 5 – Planen und Umwelt, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen gerichtet, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an planenundumwelt@puettlingen.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz. 
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Püttlingen, den 07.10.2026
Die Bürgermeisterin 
Denise Klein

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