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Wer bei den Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Dieser kann unter Verwendung des auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckten Wahlscheinantrags bei der Stadt Püttlingen gestellt werden. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden den Wahlberechtigten im Zeitraum ab 29. / 30.04.2024 bis spätestens 19.05.2024 durch die Deutsche Post AG zugestellt. 

Ohne Verwendung des Vordruckes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief kann der Wahlschein schriftlich oder mündlich bei der Stadt Püttlingen beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
 
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig !!!

Im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 05.06.2024 besteht auch die Möglichkeit eines ONLINE-Wahlscheinantrages auf der Internetseite der Stadt Püttlingen.

Für einen evtl. notwendigen Stichwahltermin für die Direktwahlen zur Regionalverbandsdirektorin/zum Regionalverbandsdirektor am 23. Juni 2024 besteht dann im Zeitraum vom 12.06.2024 bis 19.06.2024 weiterhin die Möglichkeit eines ONLINE-Wahlscheinantrages auf der Internetseite der Stadt Püttlingen.
 
Gemäß § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes wird darauf hingewiesen, dass Wahlbriefe von Absenderinnen und Absendern durch die Deutsche Post AG als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden. Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigenden Betrag zu tragen. Diese Regelung gilt für die am 06. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen wie auch für einen evtl. notwendigen Stichwahltermin für die Direktwahlen zur Regionalverbandsdirektorin/zum Regionalverbandsdirektor am 23. Juni 2024. 

Das Briefwahllokal ist ab dem 06. Mai 2024 im

Rathaus Püttlingen, Sitzungsaal (EBENE 3)
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen

eingerichtet. Der Zugang im Rathaus Püttlingen ist barrierefrei (bitte hinteren Seiteneingang benutzen). Ein Personenaufzug ist vorhanden. 


         

Öffnungszeiten:

Die täglichen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:

Montag09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch09:00 – 12:00 Uhr 
Donnerstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag09:00 – 12:00 Uhr

 

Weiterhin ist das Briefwahllokal am Freitag, den 07.06.2024, nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie bei einem evtl. Stichwahltermin am Freitag, den 21.06.2024, ebenfalls nachmittags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. 

An Sonn- und Feiertagen ist das Briefwahllokal nicht geöffnet.

Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Telefon:    0681/81 81 81
E-Mail:      info(at)bsvsaar.org
Internet:    www.bsvsaar.org