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Wenn Sie aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich erklären. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. 

Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. 

Der Austritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.

Für den Kirchenaustritt fällt eine Gebühr in Höhe von 32 € an.