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Aufgrund der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Gemeinden gem. §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz angehalten, Lärmaktionspläne aufzustellen. Am 13.06.2016 hatte der Stadtrat der Stadt Püttlingen den Lärmaktionsplan der Stufe II verabschiedet. Darin wurden die Lärmbelastungen von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr betrachtet. In der nun vorliegenden Stufe wurden die Ergebnisse der Stufe II überprüft und aktualisiert. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass sich an den Auswirkungen der Lärmbelastung, die von den betroffenen Straßen ausgehen, keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

Der Stadtrat hat dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der III. Stufe am 03.04.2019 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Entwurf der III. Stufe hat in der Zeit vom 03. Mai bis einschließlich 03. Juni 2019 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Der Stadtrat hat den Lärmaktionsplan in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 beschlossen.