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Die Stadt Püttlingen fördert verschiedene Maßnahmen zur Rückhaltung, getrennten Ableitung und Versickerung von Regenwasser. Voraussetzung ist der Anschluss des Grundstücks an eine Mischkanalisation, bei der Regenwasser und Schmutzwasser in einen gemeinsamen Kanal fließen. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ bereit.

WER kann die Förderung beantragen?  

Anträge können gestellt werden von:

  • GrundstückseigentümerInnen oder Erbbauberechtigten,
  • MieterInnen oder PächterInnen im Einvernehmen mit den EigentümerInnen
  • Wohnungswirtschaftliche Unternehmen oder sonstige juristische Personen im Einvernehmen mit den EigentümerInnen

WELCHE Maßnahmen werden gefördert?

  • Umwandlungen von völlig oder stark versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen. Gefördert wird das Entfernen und Entsorgen der alten Beläge sowie das Herstellen eines neuen Belages, der laut Herstellerbescheinigung einen maximalen Abflussbeiwert von 0,4 bzw. eine Wasserdurchlässigkeit von mind. 270l/s pro ha erreichen muss. 
  • Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück über die belebte Bodenzone. Förderungsfähig sind die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen wie Flächenversickerung, Muldenversickerung, Versickerungsteich.
  • Regenwasserrückhaltung beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlags-wasserabfluss in einem Speicher (z.B. Retentionszisterne) mit einem Mindestvorlumen von 3m³ pro 100 m² abgekoppelter Fläche und einer gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder eine Versickerung.

    HINWEIS: Satzungsrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
     
  • Getrennte Ableitung (offen oder geschlossen) von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer

WIE hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 20 €/m² vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche, bis zu einer Maximalförderung von 1000,00 €, jedoch nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten.

WELCHE Vorteile hat die natürliche Versickerung von Regenwasser?

Eine natürliche Versickerung von Regenwasser im Boden wirkt der Austrocknung oberflächennaher Erdschichten entgegen. Regenwasser, das vermischt mit Schmutzwasser in den Kanal abfließt, belastet hingegen unnötig die Kläranlage da es eigentlich nicht gereinigt werden müsste. Eine Abkopplung des Regenwassers vom Kanalsystem steigert die Leistungsfähigkeit der Kläranlagen und kann außerdem einer Überlastung der Kanäle bei Starkregenereignissen vorbeugen.

Antragstellung bei der Stadt Püttlingen:

Weitere Auskünfte sowie das Antragsformular erhalten Sie beim

Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Püttlingen
In der Schäferei 8
66346 Püttlingen
Telefon: 06898/691-215
elke.seimetz(at)puettlingen.de