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Offenlage der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Püttlingen

Die Stadt Püttlingen überarbeitet derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan. Dabei werden Hauptverkehrsstraßen, ab einer Verkehrsbelastung von 8200 KfZ / 24h, betrachtet. Es handelt sich um eine Vorgabe der EU, die mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel verfolgt, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

Die Stadt Püttlingen hat einen Lärmaktionsplan der 3. Runde erstellt. Er wurde am 16.09.2019 im Stadtrat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und fortzuschreiben. 

Eine grundsätzliche Änderung der Lärmsituation entlang den Hauptverkehrsstraßen wurde nicht festgestellt; die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stufe 2 bzw. 3. Runde wurden erneut aufgegriffen. 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Bauordnung der Stadt Püttlingen hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen. 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe wird vom 02.05.2024 bis zum 03.06.2024 während der Dienststunden, und zwar

Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr

im Flur des 1. Obergeschosses des Rathauses Köllerbach, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen, öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Entwurfsplanung werden zusätzlich im Internet auf der Seite der Stadt Püttlingen unter der Rubrik „Rathaus & Service – Aktuell“ eingestellt (siehe Auflistung neben dem Text).

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Püttlingen, Fachbereich 4, Planen und Umwelt, in der Schäferei 8, 66346 Püttlingen, oder elektronisch an die Adresse planenundumwelt(at)puettlingen.de gerichtet werden.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Nähere Informationen können Sie dem Formblatt „Information zum Datenschutz nach Artikel 13 u. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnehmen, welches den ausgelegten Unterlagen beiliegt bzw. unter oben veröffentlichtem Link eingesehen werden kann.

Die Bürgermeisterin
Denise Klein