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Die Richtlinie 2006/123/EG des europ. Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Europäische Dienstleistungsrichtlinie) enthält u.a. allgemeine Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern sowie den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Die Mitgliedstaaten mussten die Bestimmungen dieser Richtlinie zum 28.12.2009 in nationales Recht umsetzen.

Dies bedeutet konkret, dass z.B. ein Dienstleistungserbringer (Gewerbetreibender) eines europäischen Mitgliedstaates neben der Schriftform auch auf elektronischem Weg über das Internet ein Genehmigungs- oder Anmeldeverfahren in jedem anderen europäischen Mitgliedstaat beantragen kann. Die zuständige Behörde ist dann verpflichtet, das Genehmigungs- oder Anmeldeverfahren gegenüber dem Dienstleistungserbringer ebenfalls auf elektronischem Wege abzuwickeln.

EU-DLR-relevante Leistungen der Stadt Püttlingen können Dienstleistungserbringer entweder beim "Einheitlichen Ansprechpartner" des Saarlandes (EA Saar) oder direkt bei der Stadt Püttlingen beantragen:

EA Saar

Gewerbe-Online-Verfahren der Stadt Püttlingen

sonstige EU-DLR-relevante Verfahren der Stadt Püttlingen