Ausbildungsverlauf:
Die praxisintegrierte dualisierte Ausbildung ist gekennzeichnet von einer engen Ver-zahnung von fachtheoretischer Ausbildung an der Fachschule und fachpraktischer Ausbildung in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung erfolgen nebeneinander).
Die praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung an der Akademie für Erzieher und Erzie-herinnen – Fachschule für Sozialpädagogik – erfolgt über drei Schuljahre. Die Ausbil-dung umfasst drei Tage pro Woche fachtheoretische Ausbildung an der Schule und zwei Tage pro Woche fachpraktische Ausbildung in der Praxiseinrichtung.
Ausbildungsvergütung:
1. Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.503,38 Euro
Einstellungsvoraussetzungen:
Sie verfügen über
einen mittleren Bildungsabschluss sowie eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach Bundes- oder Landesrecht) und
eine schriftliche positive Beurteilung über eine mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Bereich (vgl. §2 Abs. 1 APO-FSP)
oder
eine Hochschulzugangsberechtigung und
eine schriftliche positive Beurteilung über eine mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Bereich (vgl. §2 Abs. 1 APO-FSP).
oder
einen mittleren Bildungsabschluss und entweder
• eine erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen beruflichen Vorpraktikum
• oder eine mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche, hauptberufliche Tätigkeit
• oder eine als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Quali-fizierung
Das sollten Sie ebenfalls mitbringen:
• Kommunikations- und Teamfähigkeit
• Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern
• Engagement
Schicken Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Bewerbungsunterlagen bis zum 28.02.2025, an die
Stadt Püttlingen
Frau Bürgermeisterin Denise Klein
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen
Sie können uns Ihre Unterlagen auch gerne per E-Mail an stadtverwaltung(at)puettlingen.de zusenden. Der E-Mail-Anhang darf insgesamt die Größe von 10 MB nicht überschreiten und sollte aus PDF- oder Bilddateien bestehen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte benutzen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Klarsichthüllen, Schnellhefter, Bewerbungsmappen o.ä. Werden diese unaufgefordert eingereicht, können Sie leider nicht zurückgeschickt werden.
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Püttlingen, den 30.01.2025
Die Bürgermeisterin
Denise Klein