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Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden erst im März 2025 versendet.
Die Fälligkeit der 1. Rate können Sie dem neuen Bescheid entnehmen.
Auch hier im „Öffentlicher Anzeiger“ wird rechtzeitig die Bekanntgabe des 1. Fälligkeitstermins
erfolgen.
Am 15.02.25 erfolgt keine Abbuchung!