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Die Stadt Püttlingen weist darauf hin, dass jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter aus der Stadt Püttlingen, der am Wahltag 23.02.2025 nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, die Möglichkeit hat durch Briefwahl zu wählen.

Antrag auf Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahl kann bereits ab 13.01.2025 beim Wahlamt der Stadt Püttlingen schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) erfolgen. Schriftlich können Anträge per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail gestellt werden. Bitte geben Sie hier immer Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre aktuelle Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Für die elektronische Beantragung des Wahlscheines / der Briefwahlunterlagen können Sie den Link, der auf der Homepage der Stadt Püttlingen eingestellt ist, nutzen. Sie können damit direkt den elektronischen Wahlscheinantrag aufrufen. 

Für die schriftliche Beantragung eignet sich auch das auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte Antragsformular. 
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird Ihnen zeitnah nach dem 13.01.2025 mit der Post zugehen.

Bitte beachten Sie! Eine fernmündliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich. 

Wahl im Wahlamt – Briefwahlbüro ab 10. Februar 2025 für Publikumsverkehr geöffnet und eingerichtet

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, persönlich beim Wahlamt vorzusprechen und die Briefwahl vor Ort auszuüben. Beim Wahlamt der Stadt Püttlingen ist dafür ein Briefwahlbüro vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025 eingerichtet.

Das Briefwahlbüro für die Gesamtstadt Püttlingen ist im Rathaus Püttlingen, Sitzungssaal (1.OG), Rathausplatz 1 (barrierefrei), 66346 Püttlingen,  eingerichtet. Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung (Parkdeck im Untergeschoss des Pfarrheimes, Parkflächen hinter dem Rathaus Püttlingen, Senftenberger Platz).


Öffnungszeiten:


Die täglichen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:

vormittags
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr

nachmittags
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag: 13.30 – 17.30 Uhr

wichtiger Hinweis: erweiterte Öffnungszeiten

Zusätzlich zu den zuvor genannten Öffnungszeiten ist das Briefwahlbüro der Stadt Püttlingen nur zur persönlichen Antragsstellung wie folgt geöffnet: 
Freitag, den 14. Februar 2025, 13.30 – 16.00 Uhr 
Samstag, den 15. Februar 2025, 09.00 – 13.00 Uhr
Freitag, den 21. Februar 2025, 13.30 – 15.00 Uhr 

Allgemeine Hinweise

Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass die von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichneten Stimmzettel in den Wahlbriefen rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingehen. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.

Die Rücksendung der Unterlagen an das Wahlamt der Stadt Püttlingen mit der Deutschen Post AG ist im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gebührenfrei.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, der 21. Februar 2025, bis 18.00 Uhr, beantragt werden. Bis zum Wahltag selbst können die Unterlagen noch bis spätestens 15.00 Uhr beantragt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss in diesem Fall nachgewiesen sein.
 
Bei Fragen zur Briefwahl oder zu Wahlscheinen stehen die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Wahlamtes gerne für telefonische Auskünfte unter den Telefonnummern 06898/691-138 (ab dem 10.02.2025) oder 06898/691-146 bzw. 06898/691-159 zur Verfügung.

Hinweis:

Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Telefon:    0681/81 81 81
E-Mail:      info(at)bsvsaar.org
Internet:    www.bsvsaar.org