Hierbei ist Folgendes zu beachten:
a) Es werden nur Kalkarten mit mindestens 30 % Kalkanteil bezuschusst. Hierunter fallen Naturkalk, Hüttenkalk, Thomaskalk und Thomaskali.
b) Bezuschusst werden alle im Kalenderjahr 2020 beschafften Mengen, höchstens 1 Tonne pro ha der bewirtschafteten Flächen.
c) Zuschüsse werden nur an Bewirtschafter von Grünflächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttlingen und nur für diese Fläche gewährt.
d) Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den insgesamt eingehenden Anträgen und den beschafften Mengen.
e) Die Antragsteller müssen erklären, dass sie die beschafften Mengen auch tatsächlich auf Grundflächen innerhalb des Jagdbezirkes (bejagbare Flächen) ausgebracht haben. Zum Nachweis der Beschaffung sind Original-rechnungen vorzulegen.
Formulare für die Beantragung des Zuschusses finden Sie in der Formularbox auf der Homepage der Stadt Püttlingen (hier).
Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen sind bis spätestens 31.05.2021 bei Frau Schwinn, Rathaus Püttlingen, Zimmer-Nr. 14 zu stellen.
Püttlingen, 29.03.2021
Die Jagdvorsteherin
gez.
Klein
Bürgermeisterin