Anmeldetermin für die Aufnahme der Kinder ist an folgenden Tagen:
Grundschule Pater Eberschweiler – Montag, 04.11.2024 UND Dienstag, 05.11.2024 | |
Schulpflichtige Kinder | Von 08:00 bis 12:00 Uhr für die Eltern der Kinder der Kooperation Städt. Kita Berg und Städt. Kita Am Schlösschen (ohne Kind). Der Wochentag und die genaue Uhrzeit werden Ihnen in einem persönlichen Schreiben der Schule mitgeteilt.
Von 09:00 bis 12:00 Uhr für die Eltern der schulpflichtigen Kinder, die nicht zur Kooperation Städt. Kita Berg und Städt. Kita Am Schlösschen gehören (mit Kind). Der Wochentag und die genaue Uhrzeit werden Ihnen in einem persönlichen Schreiben der Schule mitgeteilt. |
Antragskinder | Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06898/61885) |
Grundschule Viktoria Püttlingen-Ritterstraße – Dienstag, 12.11.2024 | |
Schulpflichtige Kinder | Von 08:30 bis 12:00 Uhr für die Eltern der Kinder, die an der Kooperation 'Bilinguale Kita', 'Kath. Kita St. Bonifatius' und 'Städt. Kita Bengesen' teilnehmen (ohne Kind).
Von 13:30 bis 15:30 Uhr für die Eltern der schulpflichtigen Kinder, die nicht zur Kooperation 'Bilinguale Kita', 'Kath. Kita St. Bonifatius' und 'Städt. Kita Bengesen' gehören (mit Kind). |
Antragskinder | Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06898/67271) |
Grundschule Köllerbach – Freitag, 08.11.2024 | |
Schulpflichtige Kinder | Von 09:00 bis 12:30 Uhr Anmeldung der Kinder, die an der Kooperation mit der KiTa St. Martin oder der bilingualen Kindertagesstätte Püttlingen, Dependance Köllerbach, teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt ohne Kind.
Die genauen Uhrzeiten werden Ihnen in einem persönlichen Schreiben der Schule mitgeteilt. |
Antragskinder | Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06806/48791) |
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist die Schule, in deren Grundschulbezirk Ihr Wohnsitz liegt.
Außerdem können Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen. Diese Anträge können an oben genanntem Anmeldetermin in der für den Grundschulbezirk zuständigen Schule gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter bzw. die Schulleiterin. Kinder, die im Jahre 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn vom Schulleiter bzw. der Schulleiterin, einem Schul- oder Amtsarzt und einem Schulpsychologen die erforderliche Reife festgestellt wurde.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, eine Geburtsbescheinigung (Geburtsurkunde, Stammbuch der Familie), ggf. einen Aufenthaltstitel sowie einen Nachweis über die Masernschutzimpfung (Impfbuch) über das anzumeldende Kind vorzulegen.