Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB , in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberwies III. Bauabschnitt, 2. Änderung " gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die erforderliche überschlägige Prüfung anhand der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung des Plangebiets und der bereits vorhandenen Bebauung durch die Bebauungsplanänderung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Im beschleunigten Verfahren soll der Bebauungsplan ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Des Weiteren kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung soll in erster Linie das Ziel der Nachverdichtung erreicht werden, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Das Plangebiet ist weitestgehend bebaut. Durch die Bebauungsplanänderung soll ermöglicht werden, durch z.B. eine flexiblere Gebäudehöhe ein gewisses Potenzial für Nachverdichtung zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Oberwies III. Bauabschnitt, 2. Änderung " einschließlich Begründung angenommen und die Öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung in der Zeit
von Freitag, 04.10.2024 bis einschließlich Montag, 04.11.2024
auf der Homepage der Stadt Püttlingen.
Die oben genannten Unterlagen liegen im angegebenen Zeitraum während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung zusätzlich im Rathaus in Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, 66346 Püttlingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898 / 691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt(at)puettlingen.de).
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de ) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an planenundumwelt(at)puettlingen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Püttlingen, den 27.09.2024
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Evelyn Zahler
Erste Beigeordnete