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Beachten Sie bitte, dass vor der Installation der Messeinrichtung eine Genehmigung durch die Stadt Püttlingen erfolgen muss. Bitte vereinbaren Sie daher unbedingt vor dem Einbau einen Termin mit Frau Maric!

 

Die Abwassergebührensatzung der Stadt Püttlingen vom 12.12.2012, zuletzt geändert am 24.02.2021, sieht in §6, Abs.1 vor, Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden, auf Antrag des Gebührenpflichtigen von der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt zu lassen. Der prüffähige Nachweis hierüber ist grundsätzlich vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten und durch den fachgerechten Einbau eines Zwischenzählers zu erbringen.
Die Kosten für die erstmalige Genehmigung der Messeinrichtungen, für das jährliche Ablesen sowie die entsprechende Abrechnung sind vom Gebührenpflichtigen zu erstatten.

  • Einmalige Bearbeitungsgebühr: 81,00€
  • jährliche Ablesung mit Berechnung: 9,00€.

Der Einbau der Messeinrichtung darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt erfolgen. Da keine Verplombung erfolgt, muss der geeichte Zwischenzähler fachgerecht, festsitzend in der Leitung installiert werden. Zähler zum Aufschrauben auf den Zapfhahn sind nicht gestattet. In unmittelbarer Nähe der Zapfstelle darf sich kein direkter Kanaleinlauf (z.B. Ausgussbecken, Toilette, usw.) befinden.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch die Stadt Püttlingen.
Ein turnusmäßiger Wechsel des Zählers ist nach Ablauf des Eichdatums (6 Jahre) erforderlich.

Bei Rückfragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Maric.
 

Kontakt:

Frau Maric
Telefon: 06898 / 691-232     
E-mail: sabine.maric(at)puettlingen.de

Montag-Mittwoch, 08:30-17:00 Uhr